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Ralph Köhl

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Ralph Köhl (Anschrift siehe oben)

 

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Vielen Dank für Ihr Verständnis. 
 
Irrtum und Änderungen vorbehalten.

AGB’s

I. Allgemeines

1. Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind erst wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter schriftlich bestätigt werden. II.

Lieferzeit

1. Lieferfristen und Liefertermine, die verbindlich vereinbart wurden, sind von uns schriftlich zu bestätigen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.

3. Bei Sonderposten erfolgt die Lieferung nur, solange der Vorrat reicht. Dem Verkäufer steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, sofern die Nichtlieferung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

III. Versand

1. Verladung und Versand der Ware erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware die Geschäftsräume des Verkäufers verlässt oder an dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls eine Absendung verzögert wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Käufer. Diese Regelungen gelten nicht, sofern der Käufer Verbraucher ist.

2. Der Käufer hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist.

 3. Verweigert der Käufer grob fahrlässig oder vorsätzlich die Abnahme der bestellten Ware, so kann der Verkäufer ihm schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz gemäß der Nr. 3, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Preise

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und ohne sonstige Nachlässe zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe und zuzüglich etwaiger Versand- und Verpackungskosten. 2. Bei Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises, mindestens Euro 50, vorab zu entrichten.

V. Zahlung

1. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung der Ware bzw. bei Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht.

3. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der auf Grund des Vertrages dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Verkäufer aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Käufer hat.

2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

3. Der Käufer ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, sofern der Verkäufer hierfür schriftlich seine Zustimmung erteilt. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an den Verkäufer ab. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an den Verkäufer auf dessen Rechnung einzuziehen.

4. Soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20 % übersteigt, wird er auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

5. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände des Verkäufers ist nicht zulässig. Der Zugriff Dritter auf sein Eigentum, z.B. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitige Verletzung der Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Käufer. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer, für den Fall, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmanns. In diesem Fall finden die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag Anwendung.

 VII. Rückgabe

Für den Fall, dass wir ein Rückgaberecht gewähren, werden dem Käufer 20 % Kontroll- und Einlagerungskosten in Rechnung gestellt. VIII. Mängel

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Käufer ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

4. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr.

5. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von den Regelungen der Absätze 4 und 5 unberührt.

7. Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten. IX. Selbstausbau der Teile Der Selbstausbau von Ersatzteilen ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Diese wird nur erteilt, wenn der Käufer einen Nachweis über seine fachliche Eignung zum Ausbau erbringt. Darüber hinaus hat er vor dem Ausbau eine Erklärung über die Gefahren beim Selbstausbau von Ersatzteilen aus Unfallfahrzeugen zu unterzeichnen.

X. Haftung

1. Die Haftung des Verkäufers wird bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzug, für Sach- und Rechtsmängelhaftung, für Unmöglichkeit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auf vorhersehbare Schäden begrenzt und für sonstige Vertragspflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Verkäufer uneingeschränkt.

3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. 1 gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Verkäufers.

4. Die Haftung für eine Garantie der Beschaffenheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

XI. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt nur deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 2. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Lohmar.

3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Schlussbestimmungen Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.